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Expofriends - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. November 2012

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Für alle Verträge, insbesondere Lieferungen und Leistungen der „ExpoFriends Deutschland, Gerlind B. Rehkopf, im Folgenden Auftragnehmer genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen mit der Auftragsbestätigung und einer Bestellung auch für zukünftige Lieferungen und Leistungen als verbindlich an.

2. Etwaigen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie erhalten nur Gültigkeit, wenn und soweit sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden.

3. Die Angebote der „ExpoFriends Deutschland, Gerlind B. Rehkopf richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende, Unternehmer und Selbständige. Mit Annahme des Auftrages versichert der Auftraggeber, kein Endverbraucher zu sein.

§ 2 Vertragsabschluss

1. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zustande.

§ 3 Lieferungen

1. Lieferungen erfolgen nach der Wahl des Auftragnehmers ab Werk oder von seinem Lager. Es werden die tatsächlichen Frachtkosten berechnet. Dies gilt auch für Kosten, die aufgrund besonderer Versandwünsche des Auftraggebers entstehen. Erfüllungsort für die angebotene Leistung ist der Sitz der Firma in Bielefeld.

2. Soweit nicht vom Auftragnehmer eine ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage vorliegt, gilt ein Liefertermin als nur annähernd bezeichnet. Fixtermine werden vom Auftragnehmer nur anerkannt, wenn sie als solche ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

3. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Auftraggeber, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung oder Nacherfüllung und der Erklärung, dass er die Leistung oder Nacherfüllung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Als angemessene Nachfrist werden sechs Wochen angesehen.

4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, wie z.B. Streik oder Betriebsstörungen bei Zulieferern. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls angemessen bei einer nachträglich vom Auftraggeber veranlassten Auftragsänderung.

§ 4 Risiko

1. Mit der Übergabe der Ware zum Versand gilt die Lieferung als erbracht und das Risiko der zufälligen Beschädigung oder des Untergangs der Sache trägt der Auftraggeber.

§ 5 Auftragsstornierung

1. Nach Abschluss des Vertrages bedarf ein Rücktritt des Auftraggebers der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Sofern der Auftragnehmer seine Zustimmung zum Rücktritt erteilt oder der Auftraggeber die Erfüllung des Auftrages verweigert und/oder die Lieferung nicht annimmt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den vollen Werklohn in Rechnung zu stellen.

§ 6 Grafik, Logo, Schrift, Digitalisierung, Farbe, Beklebung, Druck

1. Die Qualität der Vorlage bestimmt das Produkt. Die Produktion erfolgt nur nach Freigabe des Vorausdruckes und Farbabstimmung durch den Auftraggeber.

2. Bei telefonischer Freigabe liegt das Risiko beim Auftraggeber. Gleiches gilt für vom Auftraggeber bereitgestellte Datenträger.

3. Geringe Farbunterschiede sind durch Material, Durchleuchtung, Druck etc. möglich und berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Preisminderung.

§ 7 Preise

1. Alle angegebenen Preise verstehen sich in € exklusive Mehrwertsteuer. Preisankündigungen behält sich der Auftragnehmer ohne Vorankündigung vor, wobei bei Preisänderungen über 3 Prozentpunkten durch erhöhte Material- oder Lohnkosten veranlasst sein müssen.

§ 8 Haftung

1. Sämtliche Lieferungen sind sofort nach Erhalt sowohl auf ihre technische Verarbeitung als auch auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Mängel sind dem Auftragnehmer umgehend anzuzeigen. Bei erkennbar fehlerhafter Verarbeitung gilt die Lieferung als handelsüblich abgenommen, und es bestehen keinerlei Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.

2. Bei rechtzeitig begründeter Mängelanzeige kann der Auftragnehmer zunächst nach eigener Wahl Ersatz liefern oder nachbessern. Hierfür hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

3. Geringfügige Abweichungen zwischen bestellter und gelieferter Ware hinsichtlich Format, Farbe und Qualität berechtigen nicht zu Mängelrügen.

4. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

5. Verlangt der Auftraggeber in Fällen, in denen dem Auftragnehmer die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist, sich in Verzug befindet oder die vertragsgegenständlichen Leistungen schlecht erfüllt hat, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis in Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag geltend machen.

6. Der Auftragnehmer haftet nicht für eine besondere künstlerische Wirkung, optische Wahrnehmbarkeit oder werbliche Wirkung der Produkte für den Auftraggeber.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen Eigentum des Auftragnehmers und darf im Falle der Nichteinbringung vom Auftragnehmer demontiert werden.

2. Im Falle der Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware wird Miteigentum begründet, wobei sich der Eigentumsanteil nach dem Verhältnis der Forderung zum Gesamtwert des neuen Produktes bestimmt.

3. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber bereits jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf an den Auftragnehmer ab.

§ 10 Zahlungsbedingungen

1. Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so kommt er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als vereinbart, sofern der Auftraggeber unternehmerisch tätig ist.

2. Schecks oder Wechsel werden nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der Geschäftsleitung in Zahlung genommen.

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilrechnungen zu legen.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr

1. Leistungs-, Erfüllungs- und Erfolgsort für Ansprüche des Auftragnehmers sowie für Zahlungsansprüche des Auftraggebers ist der Sitz des Auftragnehmers in Bielefeld.

2. Im Verkehr mit Kaufleuten ist Gerichtsstand Lemgo.

§ 12 Teilnichtigkeit und anwendbares Recht

1. Der Teilnehmer kann mit eigenen Ansprüchen gegenüber „ExpoFriends Deutschland, Gerlind B. Rehkopf nur aufrechnen, sofern „ExpoFriends Deutschland, Gerlind B. Rehkopf diese Ansprüche ausdrücklich anerkannt hat oder diese Ansprüche zugunsten des Teilnehmers rechtskräftig festgestellt sind.

2. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages, insbesondere dieser AGB, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser AGB unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung bzw. – bei nicht vorhandener gesetzlicher Regelung – eine Regelung, die die „ExpoFriends Deutschland, Gerlind B. Rehkopf und der Teilnehmer in Kenntnis der Unwirksamkeit übereinstimmend gewählt hätten. Sätze 1 und 2 gelten für den Fall einer Regelungslücke entsprechend.

3. Soweit der Teilnehmer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, den festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt hat oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind, wird als Gerichtsstand Lemgo vereinbart.

4. Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesen AGB gelten unabhängig von ihrem grammatikalischen Geschlecht für Männer und Frauen gleichermaßen. 5. Der Vertrag einschließlich dieser AGB unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss aller internationalen und supranationalen Rechtsvorschriften, insbesondere des UN-Kaufrechts.

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